Zum Inhalt springen
VORSORGE · 2 MIN. LESEZEIT
So nutzen Sie die 2. Säule für Ihren Immobilienkauf
Für viele Käuferinnen und Käufer reicht das angesparte Vermögen allein nicht für die geforderten 20 Prozent Eigenkapital. Die berufliche Vorsorge (2. Säule / BVG) kann dann helfen – über zwei unterschiedliche Wege mit sehr unterschiedlichen Konsequenzen: Vorbezug oder Verpfändung.
Vorbezug: Kapital wird ausbezahlt
Beim Vorbezug lassen Sie sich einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens direkt auszahlen und setzen ihn als echtes, «hartes» Eigenkapital ein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20'000, bis zum 50. Altersjahr können Sie grundsätzlich das gesamte vorhandene Guthaben beziehen. Nach dem 50. Altersjahr ist der Bezug auf das höhere der beiden folgenden Werte begrenzt: das Guthaben, das Sie mit 50 hatten, oder die Hälfte Ihres aktuellen Guthabens.
Wichtig: Der Vorbezug wird zu einem reduzierten Satz separat besteuert (Kapitalauszahlungssteuer) und reduziert Ihre Altersrente sowie den Invaliditäts- und Todesfallschutz spürbar. Bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft muss der bezogene Betrag grundsätzlich wieder in die Pensionskasse zurückbezahlt werden – ausser Sie kaufen erneut selbstbewohntes Eigentum.
Verpfändung: Kapital bleibt angelegt
Bei der Verpfändung bleibt Ihr Pensionskassenguthaben unangetastet in der Vorsorgeeinrichtung investiert – Sie verpfänden es lediglich als Sicherheit an die Bank. Dadurch bleibt Ihr Alters-, Invaliditäts- und Todesfallschutz vollständig erhalten, und es fällt keine Steuer an. Der Nachteil: Das verpfändete Guthaben zählt nicht als echtes Eigenkapital, sondern verbessert lediglich Ihre Tragbarkeit. Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises müssen weiterhin aus «hartem» Eigenkapital stammen, das nicht aus der 2. Säule kommen darf.
Was ist für Sie sinnvoller?
  • Vorbezug erhöht Ihr verfügbares Eigenkapital effektiv, schmälert aber Ihre Altersvorsorge dauerhaft.
  • Verpfändung erhält Ihre Vorsorge vollständig, deckt aber nicht die gesetzlich geforderten 10 Prozent hartes Eigenkapital.
  • Häufig ist eine Kombination sinnvoll: ein kleiner Vorbezug für das harte Eigenkapital, der Rest über Verpfändung.
Da die Entscheidung Ihre Altersvorsorge direkt betrifft, lohnt sich eine sorgfältige, individuelle Berechnung. Wir zeigen Ihnen transparent auf, wie sich beide Varianten auf Ihre Finanzierung und Ihre Altersrente auswirken.